der nebenberuflichen Weiterbildungen zur Fachkraft Pferdegestützte Interventionen (Schwerpunkte: Reittherapie, Reitpädagogik sowie Pferdegestützte Psychotherapie) am Institut für Pferdegestützte Therapie (IPTh), im nachfolgenden Veranstalter genannt.
§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich bedarf es bestimmter beruflicher wie auch reiterlicher Fähigkeiten und Qualifikationen, die in den jeweiligen Weiterbildungskonzeptionen eingehender fixiert und dargestellt sowie als unabdingbare Teilnahmevoraussetzung verpflichtend sind. Besonders eine umfassende Erfahrung und sicherer Umgang mit Pferden wird vorausgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Sonderzulassungen obliegen der Institutsleitung.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Aufnahmeanträge sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen gemäß Aufnahmeformular schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung wird verbindlich (Vertragsschluss), sobald Sie eine vertragliche Zusicherung eines Weiterbildungsplatzes vom IPTh erhalten. Die Anmeldung kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Die vertragliche Vereinbarung wird bindend für beide Teile, für die in den Weiterbildungskonzeptionen dargestellte und im Vertrag vereinbarte Dauer abgeschlossen. Die bei Anmeldung gewählten Termine sind verbindlich.
§ 3 Verpflichtungen des Veranstalters/Durchführung der Weiterbildungen/Abschluss
Das Institut verpflichtet sich, die Lehrinhalte wie in der jeweils gültigen Weiterbildungskonzeption formuliert, in Unterricht bzw. praktischen Ausbildungseinheiten umzusetzen. Die Weiterbildungen finden dabei in Form von Blockveranstaltungen in Präsenz sowie durch Selbststudium statt. Es können Kursinhalte gleichwertig als webinare (online-Konferenzen) umgesetzt werden. Umfang und Dauer der Kursblöcke sind den jeweiligen Weiterbildungskonzeptionen zu entnehmen. Der Veranstalter bestimmt den Ort und die Zeit des Unterrichts. Dies gilt auch, wenn bereits ein Veranstaltungsort vereinbart wurde. Der Veranstalter behält sich sachdienliche Änderungen der Unterrichtspläne und mögliche Wechsel von Dozenten vor, wobei das Unterrichtsziel nicht geändert werden darf. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 5 Teilnehmer) oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht. Die Weiterbildungen werden bei entsprechender Erbringung von Kursleistungen, der Teilnahme an den Unterrichtseinheiten, Abgabe der Fallberichte und das Anfertigen einer Abschlussarbeit sowie bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung vom Veranstalter zertifiziert.
§ 4 Fehlzeiten
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten können bei entsprechenden Angeboten des Veranstalters, bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach Kursbeginn, ohne weitere Gebühren nachgeholt werden, wenn dieses den Ablauf des nachfolgenden Weiterbildungskurses nicht beeinträchtigt und das Fernbleiben schriftlich entschuldigt wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt der Institutsleitung. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Weiterbildungsvertrags erlischt dieser Anspruch. Das Fernbleiben von Unterrichtseinheiten bzw. ganzer Kursblöcke ist rechtzeitig bekanntzugeben und kann nur aufgrund von Krankheit erfolgen, dies ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. Es besteht kein Anspruch, eine Präsenzveranstaltung zu einem anderen, als dem gebuchten Zeitpunkt, zu besuchen. Es muss ein Antrag auf Umlegung gestellt werden. Dies kann mit Kosten verbunden sein.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren sind entweder als Einmalzahlung vor Beginn der Weiterbildung oder in Ratenzahlung in EURO zu begleichen. Bei Ratenzahlung sind die Raten zu den zu Beginn der Weiterbildung gebuchten Seminarterminen fällig. Die Zahlungsweise ist grundsätzlich vor Kursbeginn mit dem Veranstalter abzustimmen und schriftlich auf dem Aufnahmeantrag zu erklären. Bei Zahlung in Raten, sind diese in gleichhohen Beträgen (je 5 Raten in der Reittherapie, je 4 in der Reitpädagogik und PPT) und jeweils mit Erhalt der Rechnung unter Einhaltung des Zahlungsziels ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch, wenn Sie nicht am Kursblock teilnehmen bzw.
diesen später nachholen möchten. Die Teilnahmegebühren beinhalten keine Übernachtung, Reisekosten oder Verpflegung. Bankgebühren und Wechselkursschwankungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Zahlungspflichtigen..
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet bei Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
§ 7 Kündigung (Rücktritt vom Vertrag)
Eine Rücktrittserklärung hat schriftlich, eigenhändig unterschrieben und in Form eines Briefes zu erfolgen.
Kündigung durch den Weiterbildungsteilnehmer:
• Ist bis zu 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei; evtl. geleistete Zahlungen werden in voller Höhe, jedoch ohne Zinsen erstattet.
• Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor Kursbeginn, hat der Veranstalter Anspruch auf Zahlung der ersten Kursrate.
• Ein Rücktritt vom Vertrag während des laufenden Kurses kann von der/ dem Teilnehmer*in nur aus wichtigem Grund (siehe § 314 BGB) gekündigt werden. Der Kündigungsgrund (z. B. aus Krankheit, Zahlungsunfähigkeit
etc.) muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen (Attest) werden.
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
• sich der Weiterbildungsteilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühren länger als einen Monat im Rückstand befindet.
• die Institutsleitung feststellt, dass das Weiterbildungsziel durch die/den Weiterbildungsteilnehmer/in nicht erreicht werden kann.
• der/die Teilnehmer/in durch sein Verhalten den Weiterbildungserfolg der anderen Teilnehmer gefährdet oder dem Ruf und/oder Ansehen der Ausbilderin schadet, sich nicht in die Hausordnung einfügt oder einen schädigenden Einfluss auf andere Teilnehmer ausübt bzw. deren Erreichung des Weiterbildungsziel beeinträchtigen.
Der Kursteilnehmer muss alle Nachweise innerhalb von zwei Jahren vorlegen können, andernfalls endet der Weiterbildungsvertrag automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.
§ 8 Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung, auf eigene Kosten, an den Veranstalter zurückzugeben. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert solange Sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit uns befinden.
§ 10 Ton- und Videoaufzeichnungen
Einzelne Vorträge und andere Unterrichtseinheiten der Weiterbildungen werden audiovisuell aufgezeichnet und später den anderen Teilnehmern und auch Dritten zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Aufzeichnungen und ihrer Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte einverstanden. Bilder und Videos können zu Social Media Zwecken genutzt werden. Die Persönlichkeitsrechte werden dabei gewahrt.
§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Konstanz. [Stand: 12. September 2023]]