Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sind vorgegeben vom Berufsverband für Fachkräfte Pferdegestützter Interventionen e.V. Diese wurden zum Schutz der Klienten und Patienten erlassen und sind für Fachkräfte notwendige Voraussetzung für eine berufliche Anerkennung bei Kostenträgern, Arbeitgebern und anderen Institutionen.
Berufliche Voraussetzungen
Die Weiterbildung Reittherapie richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Berufsfeldern wie Sozialpädagogen, Diplom-Pädagogen, Erzieher, Lehrer, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychiatriekrankenschwestern- und -pfleger, Psychologen und Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG), etc. Ein sozialer / pädagogischer / therapeutischer Grundberuf ist von großer Bedeutung, da eine Weiterbildung auf diesem Wissen aufbaut und keine grundständische berufliche Ausbildung ersetzen kann. Weiterhin ist ein entsprechender Grundberuf für eine spätere Kostenerstattung wichtig.
Personen mit langjähriger Erfahrung und praktischen Qualifikationsnachweisen im sozialen Bereich ohne abgeschlossene Ausbildung / Studium können eine Einzelprüfung vornehmen lassen.
Sollten Sie sich bezüglich Ihrer Voraussetzungen unsicher sein, senden Sie uns gerne jederzeit einen kurzen Lebenslauf an info@ipth.de, gerne prüfen wir Ihr Anliegen.
Reiterliche Voraussetzungen zur Zertifizierung
Langjährige Kenntnisse zur Pferdehaltung und -pflege sowie sicheres Reiten auf dem Platz in den drei Grundgangarten sowie im Gelände sind notwendige Voraussetzungen für die Weiterbildung Reittherapie oder Reitpädagogik. Die reiterliche Kompetenz kann über unterschiedliche Qualifikationen nachgewiesen und zur Zertifizierung (am Ende der Weiterbildung) eingereicht werden.
Es werden anerkannt:
- Basispass Pferdekunde und ein Reitabzeichen. Reitabzeichen aller etablierter Verbände werden anerkannt, wie z.B. Geländereiter (VFD), Abzeichen Bronze IPZV, RA 5 der FN (vormals Reitabzeichen IV), Westernabzeichen 4
- Pferdefachliche Qualifikation des Berufsverbandes PI e.V
- Schweiz: Freizeitreitabzeichen SFRV Stufe 5 oder Brevet FNCH/SVPS
- Eine Liste anerkannter alternativer reiterlicher Qualifikationen kann auf Wunsch angefordert werden.
Wir weisen darauf hin, dass zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Reittherapeut in Deutschland der Sachkundenachweis Pferdehaltung und -einsatz notwendig ist. Wir schulen alle nötigen Inhalte, jedoch ersetzt dies nicht die Überprüfung durch das zuständige Veterinäramt.
Weiteres
Die beruflichen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung erfüllt sein, die reiterlichen Nachweise hingegen können bis zur Zertifizierung eingereicht werden.
Für die Zertifizierung muss an der zweitägigen Fallsupervision (online oder Präsenz) teilgenommen werden und die E-Learning Prüfung abgelegt sowie eine Abschlussarbeit eingereicht werden. Überdies sind bis zur Zertifizierung vorzulegen: